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Informationen zum Dokument  BVerfGE 102, 41 - Kriegsbeschädigtengrundrente  Materielle Begründung

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5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

    [nicht verfügbar]
7. Markierte Gliederung:

A.
I.
II.
1. Mit dem 1. Januar 1991 wurden die Leistungen nach dem Bundesve ...
2. Auch der prozentuale Anteil der Versorgungsberechtigten an der ...
III.
1. Der am 5. August 1923 geborene Beschwerdeführer zu 1 erli ...
2. Auch der am 11. April 1923 geborene Beschwerdeführer zu 2 ...
3. Mit ihren Verfassungsbeschwerden wenden sich die Beschwerdef&u ...
IV.
1. Das Bundesministerium hält die angegriffene Regelung f&uu ...
a) Die angespannte Haushaltssituation des Bundes habe die soforti ...
b) Der gewählte Anpassungsmodus entspreche den Anforderungen ...
c) Wären die Beschädigtengrundrenten im Beitrittsgebiet ...
2. Nach Ansicht der Regierung des Landes Sachsen-Anhalt verst&oum ...
3. Der VdK hält die Verfassungsbeschwerde für begrü ...
V.
B.
I.
II.
1. Art. 3 Abs. 1 GG gebietet, alle Menschen vor dem Gesetz gleich ...
2. Durch die mittelbar zur Prüfung gestellte Vorschrift des  ...
3. Im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Bundesversorgungsgesetzes  ...
a) Der Gesetzgeber hat die Leistungen nach dem Bundesversorgungsg ...
b) Auch das Anpassungskonzept selbst ist verfassungsrechtlich nic ...
aa) Der Gesetzgeber hat im Zuge der Wiedervereinigung bei sozialr ...
bb) Mit der Anpassung der Kriegsbeschädigtenrenten an die En ...
4. § 84 a BVG in Verbindung mit Anlage I Kapitel VIII Sachge ...
a) Spätestens seit 1998 ist es für den Gesetzgeber erke ...
b) Für die Kriegsopfer in den neuen Ländern muss deshal ...
aa) Anders als die sonstigen nach dem Bundesversorgungsgesetz gew ...
bb) Die Genugtuungsfunktion der Beschädigtengrundrente zeigt ...
c) Wird danach die Beschädigtengrundrente nach § 31 Abs ...
III.
C. - I.
II.
III.

Bearbeitung, zuletzt am 28.03.2024, durch: Fabian Beer, Djamila Strößner, A. Tschentscher
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