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Informationen zum Dokument  BVerfGE 100, 195 - Einheitswert  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

A.
I.
1. Die Anrechnung des Vermögens des Auszubildenden ist im Ab ...
2. Der Wert des Vermögens des Auszubildenden bestimmt sich n ...
II.
1. Im Ausgangsverfahren begehrt die Klägerin Bewilligung von ...
2. Das Berufungsgericht hat das Verfahren ausgesetzt und dem Bund ...
a) Die Berufung sei zulässig. Die Klägerin habe gem&aum ...
b) Das vorlegende Gericht ist der Überzeugung, die unterschi ...
aa) In § 28 Abs. 1 Satz 1 BAföG, der bei elternunabh&au ...
bb) Für diese Ungleichbehandlung gebe es keine rechtfertigen ...
III.
1. Das Bundesministerium hält § 28 Abs. 1 Satz 1 BAf&ou ...
a) Die Frage der Anrechnung von eigenem Vermögen des Auszubi ...
b) Die für die Auszubildenden günstige Behandlung von G ...
c) Schließlich sei die Durchführbarkeit des Bundesausb ...
2. Der 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat mitgeteilt, er  ...
B.
I.
1. Prüfungsmaßstab ist der allgemeine Gleichheitssatz  ...
2. Das Bundesausbildungsförderungsgesetz benachteiligt Auszu ...
3. Die ungleiche Behandlung wird nicht durch hinreichend gewichti ...
a) Die vorgebrachten verwaltungspraktischen Gesichtspunkte reiche ...
b) Die Gruppe der Auszubildenden mit Grundvermögen ist auch  ...
c) Auch die weiteren vom Bundesministerium zur Rechtfertigung der ...
II.

Bearbeitung, zuletzt am 20.04.2024, durch: A. Tschentscher
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