1. Bearbeitung
2. Abruf & Rang
3. Zitiert durch:
BVerfGE 137, 273 - Katholischer Chefarzt
BVerfGE 110, 304 - Anwaltsnotariat I
BVerfGE 108, 282 - Kopftuch
BVerfGE 103, 310 - DDR-Dienstzeiten
BVerfGE 96, 288 - Integrative Beschulung
BVerfGE 96, 205 - Hochschullehrer II
BVerfGE 96, 189 - Fink
BVerfGE 96, 171 - Stasi-Fragen
BVerfGE 96, 152 - Parteilehrer
BVerfGE 95, 193 - DDR-Hochschullehrer
BGHSt 45, 1 - Anstellungsbetrug durch Verschweigen von MfS-Tätigkeit
4. Zitiert selbst:
5. Besprechungen:
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6. Zitiert in Literatur:
7. Markierte Gliederung:
A.
I.
II.
1. Der 1942 geborene Beschwerdeführer war seit 1961 Angeh&ou ...
2. Die Kündigungsschutzklage des Beschwerdeführers war ...
III.
IV.
1. Das Bundesarbeitsgericht hat eine Stellungnahme des 8. Senats ...
2. In der vom Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts mitg ...
3. Nach Auffassung des beklagten Landes ist die Verfassungsbeschw ...
4. Der Deutsche Gewerkschaftsbund hält die angegriffene Ents ...
B.
C.
I.
1. Art. 12 Abs. 1 GG schützt unter anderem die freie Wahl de ...
2. Auch die Arbeitsplatzwahl kann durch Gesetz beschränkt we ...
3. Die Auslegung und Anwendung des Absatzes 4 Nr. 1 EV durch das ...
a) Berührt eine arbeitsgerichtliche Entscheidung, wie hier, ...
b) Daran gemessen verletzt das angegriffene Urteil Art. 12 Abs. 1 ...
aa) Unvereinbar mit Bedeutung und Tragweite des Grundrechts auf f ...
bb) Soweit das Landesarbeitsgericht seine Entscheidung (auch) dar ...
II.
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