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     | Formatierung: | [nicht verfügbar] |  
     | Revision: | A. Tschentscher |  
  
 3. Zitiert durch:
 
 BVerfGE 160, 1 - Umschlagsverbot Kernbrennstoffe4. Zitiert selbst:BVerfGE 159, 149 - Solidaritätszuschlag Körperschaftsteuerguthaben
 BVerfGE 141, 1 - Völkerrechtsdurchbrechung
 BVerfGE 138, 1 - Schulnetzplanung Sachsen
 BVerfGE 131, 88 - Dienstbeschädigungsausgleich
 BVerfGE 129, 186 - Investitionszulagengesetz
 BVerfGE 125, 175 - Hartz IV
 BVerfGE 120, 56 - Vermittlungsausschuss
 BVerfGE 117, 1 - Erbschaftsteuer
 BVerfGE 93, 386 - Auslandszuschlag
 
 5. Besprechungen:
 
 | 6. Zitiert in Literatur: 7. Markierte Gliederung:
  A. 
  I. 
  1. Durch das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der elterlichen So ... 
  2. Das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der elterlichen Sorge f& ... 
  II. 
  1. Der Antragsteller des Ausgangsverfahrens ist der Vater eines i ... 
  2. Das Familiengericht hat das Verfahren ausgesetzt und dem Bunde ... 
  a) Bei Gültigkeit der Norm sei die Vormundschaft aufzuheben. ... 
  b) § 1696 Abs. 2 BGB sei verfassungswidrig, weil er es nicht ... 
  c) Eine verfassungskonforme Auslegung der zur Prüfung gestel ... 
  III. 
  1. Der Bundesminister der Justiz, der sich namens der Bundesregie ... 
  2. Der Präsident des Bundesgerichtshofs hat eine Äu&szl ... 
  3. Die Pflegeeltern stimmen der Rechtsauffassung des vorlegenden  ... 
  B. 
  I. 
  II. 
  1. Es ist schon fraglich, ob die tatsächlichen Feststellunge ... 
  2. Ob die Vorlage schon wegen dieses Mangels unzulässig ist, ... 
  a) Die Vorlagefrage ist nur entscheidungserheblich, wenn die vom  ... 
  b) Die Darlegungen zur Auslegung des § 1696 Abs. 2 BGB sind  ... 
  c) Nicht nachvollziehbar ist die Auffassung des vorlegenden Geric ... |