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Informationen zum Dokument  BVerfGE 82, 286 - Amtszeit eines Verfassungsrichters  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

A.
I.
1. Über die Zusammensetzung dieses Gerichts bestimmte das Ge ...
2. Am 4. Juni 1986 beschloß der Landtag des Saarlandes das  ...
3. a) Als die Ausgangsverfahren beim Verfassungsgerichtshof des S ...
b) Durch Beschlüsse vom 19. Mai 1987 stellte der Verfassungs ...
c) Beide Verfahren wurden durch die angegriffenen Urteile vom 14. ...
d) Die Anträge der Aktionsgemeinschaft (Beschwerdeführe ...
II.
1. 1 BvR 984/87 ...
2. 1 BvR 985/87 ...
III.
1. Die Verfassungsbeschwerden seien unzulässig, weil die Bes ...
a) Die Beschwerdeführerin zu I 1 sei keine Partei im Sinne d ...
b) Die Beschwerdeführer zu II könnten nicht geltend mac ...
2. Die Verfassungsbeschwerden seien jedenfalls unbegründet. ...
B.
I.
1. Die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerden der Beschwerd ...
2. Ebenfalls zu Unrecht bezweifelt der Saarländische Justizm ...
3. Unzulässig ist allerdings die Rüge eines Versto&szli ...
II.
1. Auch die Beschwerdeführer zu II können zulässig ...
2. Der Verfassungsbeschwerde fehlt es auch nicht am Rechtsschutzi ...
C.
I.
II.
1. Der rechtsstaatliche Grundsatz vom gesetzlichen Richter ist be ...
2. Die Verfahrensgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG sichert n ...
3. Nach diesem Prüfungsmaßstab ist der Ausschluß ...
a) Der Wortlaut des § 2 Abs. 6 VGHG ist nicht eindeutig. Der ...
b) Auch die Entscheidung, daß eine unbegrenzte Amtsfortf&uu ...
c) Bei der weiteren Prüfung, ob Umstände vorlagen, die  ...
d) Es ist schließlich nicht zu beanstanden, daß der V ...

Bearbeitung, zuletzt am 28.03.2024, durch: A. Tschentscher, Djamila Strößner
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