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Informationen zum Dokument  BVerfGE 20, 134 - Haushaltsplan 1965  Materielle Begründung

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    Revision:  A. Tschentscher

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3. Zitiert durch:

4. Zitiert selbst:

5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

    [nicht verfügbar]
7. Markierte Gliederung:

A.
1. Im Bundeshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1965 wurde i ...
2. Die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD), die im Bu ...
3. a) Der Bundestag hält den Hauptantrag für unzulä ...
b) Der Bundesrat hat von einer Äußerung abgesehen. ...
4. Die Bundesregierung, der gemäß § 65 Abs. 2 BVe ...
5. Das Bundesverfassungsgericht hat den Landesregierungen sowie B ...
6. Die Bundesschatzmeister der Christlich Demokratischen Union De ...
B.
1. Der Hauptantrag ist unzulässig. Die Antragstellerin ist e ...
2. Dagegen entspricht der Hilfsantrag den Voraussetzungen des &se ...
3. Die Zulässigkeit des Antrags wird nicht dadurch in Frage  ...
4. Die Antragstellerin ist auch aktiv legitimiert. Sie hat an der ...
5. Die Antragsgegner sind passiv legitimiert. Der Bundestag hat d ...
6. Der Antrag ist fristgerecht gestellt (§ 64 Abs. 3 BVerfGG ...
C.
1. Das Bundesverfassungsgericht hat in dem Verfahren zur Prü ...
2. Der von der Antragstellerin beanstandete Haushaltsansatz in H& ...
3. Da nach dem oben angeführten Urteil des Bundesverfassungs ...

Bearbeitung, zuletzt am 27.04.2024, durch: Sabrina Gautschi, A. Tschentscher
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