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Informationen zum Dokument  BVerfGE 11, 89 - Bremisches Urlaubsgesetz  Materielle Begründung

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I.
1. Das Landesarbeitsgericht Bremen hat dem Bundesverfassungsgeric ...
2. Der Kläger des Ausgangsverfahrens war Arbeiter der Bundes ...
3. Das Landesarbeitsgericht hat zur Begründung der Vorlage a ...
4. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Bundestag, dem Bundesrat, ...
II.
1. Die Vorlage ist zulässig (§ 86 Abs. 2 in Verbindung  ...
2. Die Entscheidung konnte ohne mündliche Verhandlung ergehe ...
III.
1. Ob diese Umwandlung in Bundesrecht nach Art. 124 oder nach Art ...
2. § 9 BremUrlG ist nach der Bremischen Landesverfassung g&u ...
a) Das Bundesverfassungsgericht ist zwar grundsätzlich nicht ...
b) § 9 Abs. 2 BremUrlG ist mit Art. 56 der Bremischen Verfas ...
c) Es ist auch nicht erweislich, daß § 9 Abs. 2 BremUr ...
3. Der bremische Gesetzgeber war befugt, Urlaubsbestimmungen f&uu ...
a) Als das Bremische Urlaubsgesetz erlassen und geändert wur ...
b) Der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebiets stand fü ...
4. Die Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebiets hat von ihre ...
a) Die am 10. Juni 1948 bekanntgegebene Verfügung Nr. 136/ 1 ...
b) Sonstige Urlaubsregelungen für die in ihren Diensten steh ...

Bearbeitung, zuletzt am 24.04.2024, durch: A. Tschentscher, Jens Krüger
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