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Informationen zum Dokument  BVerfGE 8, 222 - Hamburger Geldautomaten  Materielle Begründung

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    Revision:  A. Tschentscher

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3. Zitiert durch:

4. Zitiert selbst:

5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

    [nicht verfügbar]
7. Markierte Gliederung:

I.
1. Der Beschwerdeführer hat in Hamburg Geldautomaten aufgest ...
2. Der Beschwerdeführer hat gegen die Entscheidung des Bunde ...
II.
1. Eine Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, wenn die Verle ...
2. Die Verfassungsbeschwerde ist auch dann unzulässig, wenn  ...

Bearbeitung, zuletzt am 02.05.2024, durch: Sabrina Gautschi, A. Tschentscher
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