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Informationen zum Dokument  BVerfGE 3, 162 - Angestelltenverhältnisse  Materielle Begründung

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A. -- I.
II.
1. Die Beschwerdeführer fühlen sich durch zahlreiche Be ...
a) Der Beschwerdeführer Ke. war Angestellter des Reichsarbei ...
b) Der Beschwerdeführer Kn. stand nach seinen Angaben am 8.  ...
c) Der Beschwerdeführer Dr. L. war nach seinen Angaben seit  ...
d) Der Beschwerdeführer Kr. war seit 1926 Verwaltungsangeste ...
e) Der Beschwerdeführer Ki. hatte bei Kriegsende eine Dienst ...
2. Die Beschwerdeführer sind übereinstimmend der Auffas ...
a) § 77 des G 131 in Verbindung mit den die Rechtsverhä ...
b) Alle Beschwerdeführer fühlen sich in ihrem Grundrech ...
c) Der Beschwerdeführer L. fühlt sich auch in seinen Gr ...
d) Die Beschwerdeführer fühlen sich schließlich d ...
3 . Der Beschwerdeführer Kn. hat zugleich Verfassungsbeschwe ...
4. Der Beschwerdeführer L. hat ferner Verfassungsbeschwerde  ...
5. Der Beschwerdeführer Kr. hat seine Verfassungsbeschwerde  ...
6. Nach § 94 BVerfGG hat das Bundesverfassungsgericht der Bu ...
B.
1. Die Verfassungsbeschwerden gegen das G 131 sind zulässig, ...
2. Auch die Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers Kr.  ...
3. Unzulässig ist die Verfassungsbeschwerde des Beschwerdef& ...
4. Unzulässig ist ferner die Verfassungsbeschwerde des Besch ...
C.
I.
II.
1. Die Dienstverhältnisse der Beschwerdeführer Ke., Kn. ...
a) Die Beschwerdeführer Ke. und Kn. waren Angestellte des Re ...
b) Nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Reichsarbei ...
c) Der Grundgedanke dieser Rechtsprechung, daß bei ungew&ou ...
d) Die Beschwerdeführer können sich nicht darauf berufe ...
e) Bei dieser Rechtslage greift auch der unter Berufung auf die R ...
2. Es kann dahingestellt bleiben, ob auch das Dienstverhältn ...
III.
IV.
V.
1. a) Eine Enteignung liegt schon deshalb nicht vor, weil die Die ...
b) Der Beschwerdeführer Kn. wird nicht dadurch in seinem "Ei ...
c) Der Beschwerdeführer Kr. verweist zu Unrecht gegenüb ...
2. Die Beschwerdeführer sind auch nicht im Grundrecht aus Ar ...
3. Die Regelung des G 131 kann, soweit sie Angestellte betrifft,  ...
4. Unbegründet ist auch die Rüge einer Verletzung der A ...
VI.

Bearbeitung, zuletzt am 07.05.2024, durch: A. Tschentscher, Marcel Schröer
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