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Informationen zum Dokument  BGHSt 39, 168 - Mauerschützen II  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

A.
I.
II.
III.
IV.
B.
I.
1. Der Senat hat in seinem Urteil vom 3. November 1992 - 5 StR 37 ...
2. Der Senat hat in dem genannten Urteil ferner ausgeführt,  ...
3. Der Umstand, daß der Tatrichter nicht nach Art. 100 Abs. ...
II.
III.
IV.
1. Bei der Beurteilung der Frage, welches Recht für die im F ...
2. Der Tatrichter hat sich ohne Rechtsverstoß davon üb ...
3. Auch der bedingte Tötungsvorsatz des Angeklagten H. ist o ...
4. Der Angeklagte H. hat rechtswidrig gehandelt. ...
a) Der Tatrichter, der mit Rücksicht auf die Strafdrohung de ...
b) Die vorliegende Sache betrifft einen Vorgang, der sich vier Ja ...
c) Andererseits gilt hier wie in dem früher entschiedenen Fa ...
5. Der Angeklagte H. hat auch schuldhaft gehandelt. ...
a) Der Tatrichter hat sich mit der Frage auseinandergesetzt, ob d ...
aa) Es kann dahinstehen, ob die Auffassung des Tatrichters zutrif ...
bb) Zugunsten des Angeklagten H. ist unter diesen Umständen  ...
cc) Soweit er sich auf eine vorsätzliche Tötung richtet ...
b) Der Angeklagte H. ist auch nicht wegen Verbotsirrtums entschul ...
aa) Die Anwendung des DDR-Rechts hätte insoweit zu keiner mi ...
bb) Die Gründe, mit denen der Tatrichter die Vermeidbarkeit  ...
V.
1. Der Angeklagte H. hat, wie dargelegt, auf Befehl gehandelt: Se ...
2. Der Tatrichter hat zugunsten des Angeklagten H. eine grö& ...
3. Hinzu kommt folgendes: Der Tatrichter hat zwar strafmildernd b ...
C.
I.
II.
1. Es stellt keinen Rechtsverstoß dar, daß die von an ...
2. Die Revision der Staatsanwaltschaft hat auch insoweit keinen E ...

Bearbeitung, zuletzt am 12.11.2024, durch: Rainer M. Christmann, A. Tschentscher
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