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Informationen zum Dokument  BGE 118 Ib 17  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
2. a) Unbestritten ist, dass das Bauvorhaben in der Landwirtschaf ...
3. Zu prüfen bleibt, ob dem Bauvorhaben überwiegende In ...
4. a) Aus den vorstehenden Erwägungen folgt, dass die Verwal ...

Bearbeitung, zuletzt am 02.05.2024, durch:
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