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Informationen zum Dokument  BGE 113 Ib 57  Materielle Begründung

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Regeste
Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
1. Unbestritten ist, dass die Vorinstanz zu Recht einen schweren  ...
2. Der Wortlaut von Art. 34 Abs. 1 VZV ist klar; danach hat der E ...
3. Die Argumentation des Beschwerdeführers geht aber auch au ...

Bearbeitung, zuletzt am 30.04.2024, durch:
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