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Informationen zum Dokument  BGE 112 Ib 322  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
1. a) Die Zuständigkeit des Bundesgerichts ist anerkannt und ...
2. Die Kläger erblicken in der ungenügenden Überwa ...
3. Vom psychischen Gesundheitszustand des Patienten im massgeblic ...
4. Nach Ansicht der Kläger genügte das Abschliessen der ...
5. Als Schadenersatz fordern die Kläger ausschliesslich Ersa ...
6. Obschon das Verantwortlichkeitsgesetz einen Genugtuungsanspruc ...
7. Die Klage erweist sich deshalb nur im Teilbetrag von Fr. 10'90 ...

Bearbeitung, zuletzt am 06.05.2024, durch:
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