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Informationen zum Dokument  BGE 111 Ib 192  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
1. Der Beklagte hält die Klage für unzulässig, wei ...
2. Gemäss Art. 22 Abs. 1 MO haftet der Bund ohne Rücksi ...
3. Der Beklagte führt aus, grobe Fahrlässigkeit kö ...
4. Es ist zu prüfen, ob das den Beklagten treffende Verschul ...
5. Nach Art. 27 Abs. 1 MO hat der Richter bei der Festsetzung der ...

Bearbeitung, zuletzt am 28.04.2024, durch:
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