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Informationen zum Dokument  BGE 120 Ia 286 - Kantonales Konsumkreditrecht  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
A.
Auszug aus den Erwägungen:
Erwägung 2
2.- a) Die Beschwerdeführer berufen sich vorab auf den Grundsatz  ...
b) Das Bundesgericht prüft mit freier Kognition, ob eine angefoch ...
c) aa) Nach dem in Art. 2 ÜbBest. BV enthaltenen Grundsatz der de ...
Erwägung 3
3.- a) Nach Art. 18 HGG ist die Gewährung eines Konsumkredits ver ...
b) Die Beschwerdeführer fechten diese Bestimmungen an mit dem Arg ...
Erwägung 4
4.- a) Nach Art. 14 der Verordnung darf der gewährte Konsumkredit ...
b) Die Beschwerdeführer erachten diese starren Limiten als untaug ...
c) Diese Einwendungen vermögen die verfassungsrechtliche Zulässig ...
Erwägung 5
5.- a) Nach Art. 19 HGG ist es den Kreditgebern verboten, die Kre ...
b) Die Beschwerdeführer beanstanden zunächst, dass die Tragweite  ...
c) Der Regierungsrat hat sich in seinen Vernehmlassungen zu diese ...
Erwägung 6
6.- a) Die Beschwerdeführer verweisen in ihrer Beschwerdeergänzun ...
b) Könnte das Konsumkreditgeschäft, wie geltend gemacht, unter de ...
Erwägung 7
7.- Die angefochtenen Bestimmungen halten im abstrakten Normenkon ...

Bearbeitung, zuletzt am 27.04.2024, durch: DFR-Server, A. Tschentscher
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