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Informationen zum Dokument  BGE 108 Ia 234  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
2. a) Gemäss Art. 6 Ziff. 4 der bernischen Kantonsverfassung ...
3. a) Unabhängig davon, ob eine Ausgabe neu sei oder nicht,  ...
4. Der Regierungsrat vertritt in seiner Vernehmlassung die Auffas ...
5. a) Selbst wenn man anerkennen wollte, dass die Anschaffung ode ...
6. a) Der Regierungsrat erblickt die Bindung der Ausgabe in der e ...

Bearbeitung, zuletzt am 29.04.2024, durch:
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