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Informationen zum Dokument  BGE 101 Ia 392 - Friedhofsreglement Hünenberg  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Auszug aus den Erwägungen:
Erwägung 1
1.- Nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung ist die kommunale ...
Erwägung 2
2.- a) Eine Gemeinde ist nach der neueren, in BGE 93 I 154 ff. un ...
b) Die Verfassung des Kantons Zug (KV) anerkennt in § 24 Abs ...
Erwägung 3
3.- a) § 30 des Reglements trifft eine doppelte Anordnung; e ...
b) Art. 49 Abs. 1 BV gewährleistet die Unverletzlichkeit der ...
Erwägung 4
4.- a) § 30 des Reglements sieht weiter vor, dass als Grabze ...
b) Gemäss Art. 53 Abs. 2 BV steht die Verfügung üb ...
Erwägung 5
5.- Der Gemeinde ist es unbenommen, auf andere Weise als durch de ...
Entscheid:
Demnach erkennt das Bundesgericht:

Bearbeitung, zuletzt am 29.04.2024, durch: Sabiha Akagündüz, A. Tschentscher
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