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Informationen zum Dokument  BGE 98 Ia 627  Materielle Begründung

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5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Erwägungen:
1. (Vereinigung der beiden Beschwerden.) ...
2. Der Grosse Rat hat als erste und letzte kantonale Instanz ents ...
3. Gestritten wird über die Auslegung des § 33 Abs. 2 d ...
4. Die Auslegung, die der Grosse Rat dem § 33 Abs. 2 KV gege ...
5. Als selbständige Rüge machen die Beschwerdeführ ...
6. Schliesslich machen die in den beiden Beschwerden unter Ziffer ...

Bearbeitung, zuletzt am 05.05.2024, durch:
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