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Informationen zum Dokument  BGer 1C_509/2009  Materielle Begründung
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BGer 1C_509/2009 vom 07.12.2009
 
Bundesgericht
 
Tribunal fédéral
 
Tribunale federale
 
{T 1/2}
 
1C_509/2009
 
Verfügung vom 7. Dezember 2009
 
I. öffentlich-rechtliche Abteilung
 
Besetzung
 
Bundesrichter Féraud, Präsident,
 
Gerichtsschreiber Pfäffli.
 
Parteien
 
- Werner Salzmann,
 
- Heinz Siegenthaler,
 
Beschwerdeführer,
 
gegen
 
Ueli Lehmann, Beschwerdegegner.
 
Gegenstand
 
Grosser Rat; Rücktritt und Ersatz,
 
Beschwerde gegen den Beschluss vom 28. Oktober 2009 des Regierungsrats des Kantons Bern.
 
In Erwägung,
 
dass Werner Salzmann und Heinz Siegenthaler mit Eingabe vom 11. November 2009 (Postaufgabe 16. November 2009) Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen den Beschluss des Regierungsrats des Kantons Bern vom 28. Oktober 2009 erhoben haben;
 
dass die Beschwerdeführer mit Schreiben vom 2. Dezember 2009 ihre Beschwerde vom 11./16. November 2009 zurückgezogen haben;
 
dass das Beschwerdeverfahren somit als durch Beschwerderückzug erledigt abzuschreiben ist;
 
dass auf die Erhebung von Gerichtskosten verzichtet werden kann;
 
verfügt der Präsident:
 
1.
 
Das Verfahren 1C_509/2009 wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.
 
2.
 
Es werden keine Gerichtskosten erhoben.
 
3.
 
Diese Verfügung wird den Parteien und dem Regierungsrat des Kantons Bern schriftlich mitgeteilt.
 
Lausanne, 7. Dezember 2009
 
Im Namen der I. öffentlich-rechtlichen Abteilung
 
des Schweizerischen Bundesgerichts
 
Der Präsident: Der Gerichtsschreiber:
 
Féraud Pfäffli
 
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