BGer 1C_509/2009
 
BGer 1C_509/2009 vom 07.12.2009
Bundesgericht
Tribunal fédéral
Tribunale federale
{T 1/2}
1C_509/2009
Verfügung vom 7. Dezember 2009
I. öffentlich-rechtliche Abteilung
Besetzung
Bundesrichter Féraud, Präsident,
Gerichtsschreiber Pfäffli.
Parteien
- Werner Salzmann,
- Heinz Siegenthaler,
Beschwerdeführer,
gegen
Ueli Lehmann, Beschwerdegegner.
Gegenstand
Grosser Rat; Rücktritt und Ersatz,
Beschwerde gegen den Beschluss vom 28. Oktober 2009 des Regierungsrats des Kantons Bern.
In Erwägung,
dass Werner Salzmann und Heinz Siegenthaler mit Eingabe vom 11. November 2009 (Postaufgabe 16. November 2009) Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen den Beschluss des Regierungsrats des Kantons Bern vom 28. Oktober 2009 erhoben haben;
dass die Beschwerdeführer mit Schreiben vom 2. Dezember 2009 ihre Beschwerde vom 11./16. November 2009 zurückgezogen haben;
dass das Beschwerdeverfahren somit als durch Beschwerderückzug erledigt abzuschreiben ist;
dass auf die Erhebung von Gerichtskosten verzichtet werden kann;
verfügt der Präsident:
1.
Das Verfahren 1C_509/2009 wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.
2.
Es werden keine Gerichtskosten erhoben.
3.
Diese Verfügung wird den Parteien und dem Regierungsrat des Kantons Bern schriftlich mitgeteilt.
Lausanne, 7. Dezember 2009
Im Namen der I. öffentlich-rechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts
Der Präsident: Der Gerichtsschreiber:
Féraud Pfäffli