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Informationen zum Dokument  BGE 147 V 450  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
4. Seit Inkrafttreten der Neuordnung der Pflegefinanzierung a ...
4.1 Im KVG statuiert Art. 32 Abs. 1 ein allgemein geltendes Wirts ...
4.2 Als Ausfluss der Freiheit der Kantone in der Ausgestaltun ...
5. Konkret berechnet sich der Restfinanzierungsbeitrag im Kan ...
5.1 Der Beschwerdeführer macht verschiedene Verletzungen ...
5.2 Weiter rügt der Beschwerdeführer die vorgenomme ...
5.3 Der Beschwerdeführer wirft dem kantonalen Gericht so ...
5.3.1 Der Beschwerdeführer macht geltend, ein realer Kos ...
5.3.2 Mit seiner Auffassung, ein höherer KLV-Schlüs ...
5.4 Die Vorinstanz habe - so der Beschwerdeführer weiter ...
5.4.1 Weder ersichtlich noch substanziiert dargelegt ist zun& ...
5.4.2 Das kantonale Gericht schützte den unter dem Titel ...
5.4.2.1 Der Beschwerdeführer hält dem entgegen, die ...
5.4.2.2 Zu keinem anderen Ergebnis führt der Verweis des ...
5.4.3 Bezüglich des von der Stadt Luzern vorgenommenen A ...
5.4.4 Der Beschwerdeführer will die Wirtschaftlichkeit d ...
5.4.5 Was die Überlegungen des Beschwerdeführers zu ...
5.5 Nicht ersichtlich ist schliesslich, inwiefern die Vorinst ...
5.6 Insgesamt vermag der Beschwerdeführer angesichts des ...

Bearbeitung, zuletzt am 29.04.2024, durch:
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