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Informationen zum Dokument  BGE 147 V 377  Materielle Begründung

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5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
2. Es steht fest, dass der WEF-Vorbezug im Jahr 2003 zu Recht ...
2.1 Das kantonale Gericht hat in Auslegung des Art. 30d Abs.  ...
2.2 Die Beschwerdeführerin bringt im Wesentlichen vor, d ...
Erwägung 3
3.1 Das Bundesgericht hat die Rückzahlung des WEF-Vorbez ...
3.2 Gemäss dessen Erwägung 4.1 kann die versicherte ...
4. Aufgrund der Vorbringen in der Beschwerde, wonach das Bund ...
4.1 Ausgangspunkt jeder Gesetzesauslegung bildet der Wortlaut ...
Erwägung 4.2
4.2.1 Art. 30d Abs. 1 lit. b BVG sieht vor, dass der bezogene ...
4.2.2 Aus grammatikalischer Sicht entscheidet (auch in der fr ...
Erwägung 4.3
4.3.1 Die historische Sichtweise zeigt insbesondere, dass die ...
4.3.2 Die Verwaltung schlug daraufhin zweierlei vor: Einersei ...
4.3.3 Demnach ergibt sich aus den Materialien zwar, dass der  ...
4.4 Sodann ist aus teleologischer Warte entscheidend, dass mi ...
Erwägung 4.5
4.5.1 Auch in systematischer Hinsicht sind die Voraussetzunge ...
4.5.2 Eine Parallelität besteht hingegen zu Art. 30c Abs ...
4.6 Hinzu kommt, dass die Verwaltung ihre frühere Auffas ...

Bearbeitung, zuletzt am 28.04.2024, durch:
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