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Informationen zum Dokument  BGE 146 V 331  Materielle Begründung

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6. Zitiert in Literatur:

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Regeste
Sachverhalt
Erwägungen:
1. Das Bundesgericht prüft seine Zuständigkeit und die  ...
1.1 Die Regionalen Sozialdienste A. sind nicht Verfügungsadr ...
1.2 B. ist vom streitgegenständlichen Einspracheentscheid di ...
2. Das kantonale Gericht hat die gesetzlichen Bestimmungen insbes ...
3. Strittig ist, ob das Guthaben eines Freizügigkeitskontos  ...
3.1 Die Vorinstanz erwog im Wesentlichen, Freizügigkeitsguth ...
3.2 Die Beschwerdeführer rügen demgegenüber, es d& ...
3.3 Beide Seiten stützen ihre Standpunkte auf die bundesgeri ...
3.3.1 In BGE 140 V 201 E. 2.2 S. 203 f. hielt das Bundesgericht f ...
3.3.2 In seinem Urteil 9C_612/2012 vom 28. November 2012 waren EL ...
3.3.3 Nichts anderes ergibt sich aus dem Urteil 9C_390/2012 vom 2 ...
3.3.4 Auch das Eidgenössische Versicherungsgericht äuss ...
3.3.5 Zusammenfassend hat sich das Bundesgericht (bzw. zuvor das  ...
3.4 In der Lehre äussern sich - soweit ersichtlich - zur Fra ...
4. Die Anrechnung des Freizügigkeitskapitals als verzehrbare ...
5. Das Gesetz ist in erster Linie nach seinem Wortlaut auszulegen ...
5.1 Art. 16 Abs. 2 FZV lautet in den drei Sprachfassungen wie fol ...
5.2 Bei Renten der Invalidenversicherung sind auseinanderzuhalten ...
5.3 Die berufliche Vorsorge bezweckt die Absicherung der ält ...
5.4 Nicht mit der Auszahlung der Freizügigkeitsleistung verg ...
5.5 Zusammenfassend ist Art. 16 Abs. 2 FZV dahingehend auszulegen ...
5.6 Vorliegend erwuchs die Verfügung der Invalidenversicheru ...
6. Nach dem Gesagten hat die Vorinstanz Bundesrecht verletzt, ind ...
7. Die unterliegende Beschwerdegegnerin trägt die Gerichtsko ...

Bearbeitung, zuletzt am 20.04.2024, durch:
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