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Informationen zum Dokument  BGE 146 V 306  Materielle Begründung

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5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 2
2.1 Die jährliche Ergänzungsleistung entspricht dem Bet ...
2.2 Die Vorinstanz hat die anerkannten jährlichen Ausgaben a ...
Erwägung 2.3
2.3.1 Als Einnahmen angerechnet werden auch Einkünfte und Ve ...
2.3.2 Die leistungsansprechende Person hat sich im Rahmen ihrer M ...
2.3.3 Nach Art. 17a ELV (SR 831.301) wird der anzurechnende Betra ...
Erwägung 2.4
2.4.1 Das kantonale Gericht hat festgestellt, die Versicherte hab ...
2.4.2 Die Vorinstanz hat sowohl die Schenkungen an die Kinder (Fr ...
2.5 Die soeben (in E. 2.4.1) wiedergegebenen vorinstanzlichen Fes ...
Erwägung 2.6
2.6.1 Eine Praxisänderung muss sich auf ernsthafte sachliche ...
2.6.2 Nach der Praxis des Bundesgerichts kann auch selbstverschul ...
2.7 Nach dem Gesagten können die weiteren nicht existenznotw ...

Bearbeitung, zuletzt am 26.04.2024, durch:
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