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Informationen zum Dokument  BGE 146 V 253  Materielle Begründung

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5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 2
2.1 Streitig und zu prüfen ist, ob die Vorinstanz Bundesrech ...
Erwägung 2.2
2.2.1 Nach Art. 25 Abs. 2 lit. a KVG übernimmt die obligator ...
2.2.2 Nach Art. 27 KVG übernimmt die OKP bei Geburtsgebreche ...
Erwägung 3
3.1 Nach unbestrittener Darstellung des kantonalen Gerichts hat d ...
3.2 Vor diesem Hintergrund wurde im angefochtenen Entscheid zusam ...
Erwägung 4
4.1 Ausgangspunkt der Gesetzesauslegung bildet der Wortlaut einer ...
Erwägung 4.2
4.2.1 Art. 52 Abs. 2 KVG wie auch Art. 35 KVV sprechen von "thera ...
Erwägung 4.2.2
4.2.2.1 In Bezug auf den entstehungsgeschichtlichen Aspekt wurde  ...
4.2.2.2 Therapieformen ausserhalb der Listen nach Art. 52 Abs. 2  ...
4.2.2.3 Der historische Auslegungsaspekt spricht daher - anders a ...
4.2.3 Was das systematische Auslegungselement anbelangt, ist zum  ...
4.2.4 Schliesslich ist Art. 52 Abs. 2 KVG unter teleologischem Bl ...
4.3 Zusammenfassend deuten die beschriebenen Auslegungsansät ...
4.4 Soweit das kantonale Gericht insbesondere unter Hinweis auf B ...

Bearbeitung, zuletzt am 25.04.2024, durch:
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