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Informationen zum Dokument  BGE 146 V 139  Materielle Begründung

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6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 2
2.1 Streitig ist, ob die von der Beschwerdeführerin für ...
2.2 Die beitragsrechtliche Qualifikation ist eine vom Bundesgeric ...
Erwägung 3
3.1 Vom Einkommen aus unselbstständiger Erwerbstätigkei ...
3.2 Neben ihrer Beschäftigung als Fachbeiständin fü ...
Erwägung 4
4.1 Gemäss Art. 400 Abs. 1 Satz 1 ZGB ernennt die Erwachsene ...
Erwägung 4.2
4.2.1 Werden Privatpersonen ohne spezifische berufliche Qualifika ...
4.2.2 Mitarbeitende von Berufsbeistandschaften oder Sozialdienste ...
4.3 Die Beschwerdeführerin, Juristin (lic. iur.), Familienme ...
Erwägung 5
5.1 Im angefochtenen Entscheid wurde - letztinstanzlich unbestrit ...
5.2 Unter diesem Aspekt hat das kantonale Gericht zum einen - man ...
Erwägung 6
6.1 Wie das Bundesgericht mit Blick auf die AHV-beitragsrechtlich ...
6.2 Durch das per 1. Januar 2013 in Kraft getretene neue Kindes-  ...
6.2.1 Im Zusammenhang mit Beratertätigkeiten wurde festgehal ...
6.2.2 Wie bereits vorstehend ausgeführt, bildet die Weisungs ...
6.2.3 Was die vorliegend im Fokus stehende private Fachbeistandsp ...
6.3 Gemäss dem in E. 6.1 hiervor Aufgeführten hat das B ...
6.3.1 Entsprechende Möglichkeiten zur Einflussnahme und &Uum ...
6.3.2 Zusammenfassend weist die Tätigkeit der privaten Fachb ...

Bearbeitung, zuletzt am 19.04.2024, durch:
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