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Informationen zum Dokument  BGE 146 V 28  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Erwägungen:
1. In materieller Hinsicht streitig und zu prüfen ist einzig ...
Erwägung 2
2.1 Ziff. 10 Abs. 1 des Anschlussvertrags vom 12. Januar 2001 reg ...
Erwägung 2.2
2.2.1 Mit der 1. BVG-Revision vom 3. Oktober 2003 (AS 2004 1677)  ...
2.2.2 Anlässlich der 1. BVG-Revision revidierte der Bundesra ...
2.3 Der Anspruch auf Wertschwankungsreserven bildet ausserdem Geg ...
Erwägung 3
3.1 Ausgangspunkt für die Beurteilung des umstrittenen Anspr ...
3.2 Nach dem Vertrauensprinzip sind die Erklärungen der Part ...
3.3 Die Vorinstanz hat sich mit Ziff. 10 Anschlussvertrag nicht v ...
3.4 Zwar trifft zu, dass die Schwankungsreserven in Ziff. 10 Ansc ...
Erwägung 4
4.1 Nachdem feststeht (E. 3.4), dass die Parteien des Anschlussve ...
4.2 Der Wortlaut einer Bestimmung bildet Ausgangspunkt der Gesetz ...
4.3 Entgegen der Auffassung der Pensionskasse belässt die Be ...
Erwägung 4.4
4.4.1 Das Bundesgericht befasste sich in BGE 131 II 525 mit dem A ...
4.4.2 Anders gesagt: Das Bundesgericht entschied, dass sich weder ...
Erwägung 5
5.1 Nach dem Gesagten ist die Beschwerde in Bezug auf das Hauptbe ...
5.2 Was die Kosten des Verwaltungsverfahrens anbelangt, so hat di ...
6. Mit dem Entscheid in der Sache wird das Gesuch um aufschiebend ...
7. Hinsichtlich der Prozesskosten gilt die Rückweisung der S ...

Bearbeitung, zuletzt am 29.03.2024, durch:
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