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Informationen zum Dokument  BGE 145 V 320  Materielle Begründung

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5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
5. Strittig ist weiter, ob die Vorinstanz Bundesrecht verletzt ha ...
5.1 Das kantonale Gericht ging diesbezüglich davon aus, es l ...
Erwägung 5.2
5.2.1 Vom Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkei ...
5.2.2 Gemäss Art. 5 Abs. 2 AHVG entsteht eine Beitragsschuld ...
5.2.3 Gemäss Art. 6 Abs. 2 lit. g AHVV (in der ab 1. Januar  ...
Erwägung 5.3
5.3.1 Nach Art. 6 Abs. 2 lit. g AHVV in der bis Ende 2008 geltend ...
5.3.2 Eine Gerichtspraxis ist zu ändern, wenn sie als unrich ...
5.4 Gemäss dem seit 1. Januar 2009 geltenden Art. 6 Abs. 2 l ...
5.5 Es ist zu prüfen, ob die Vorinstanz Bundesrecht verletzt ...
5.5.1 Laut Art. 102 der Kirchenordnung der Evangelisch-reformiert ...
5.5.2 Ziel des Lernvikariats ist die Befähigung zum Pfarrdie ...
5.5.3 Lernvikaren wird bei einer vollzeitlichen Beschäftigun ...
6. Nach dem Dargelegten stellt in Änderung der Rechtsprechun ...

Bearbeitung, zuletzt am 26.04.2024, durch:
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