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Informationen zum Dokument  BGE 145 V 278  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
2. Streitig ist, ob das kantonale Gericht Bundesrecht verletzt ha ...
Erwägung 2.1
2.1.1 Nach Art. 42quater Abs. 1 IVG (in Kraft seit 1. Januar 2012 ...
2.1.2 In diesem Sinne hat der Verordnungsgeber in Art. 39a IVV (S ...
2.1.3 Die in Art. 39a lit. a-c IVV umschriebenen Voraussetzungen  ...
2.1.4 In den Erläuterungen des Bundesamtes für Sozialve ...
2.2 Die Leistungsart Assistenzbeitrag und die dargelegten gesetzl ...
Erwägung 3
3.1 Anders als die Verwaltung erachtete das kantonale Gericht die ...
3.2 Zur Begründung erwog die Vorinstanz (wie schon in fr&uum ...
Erwägung 4
4.1 Bei dem auf der Grundlage von Art. 42quater IVG erlassenen Ar ...
4.2 Aufgrund des insofern klaren Gesetzeswortlauts setzt der Ansp ...
4.3 An dieser Stelle rechtfertigt sich ein genauerer Blick auf di ...
4.3.1 Im Entwurf des Bundesrates war die Handlungsfähigkeit  ...
4.3.2 Alsdann nahm insbesondere die ständerätliche Komm ...
4.3.3 In der Nationalratsdebatte bekräftigte der Bundesrat s ...
Erwägung 5
5.1 Nach diesen Hinweisen auf den Gesetzgebungsprozess und die ge ...
5.2 Aus diesen Ausführungen lässt sich - mit dem BSV -  ...
5.3 Nach dem Erwogenen lässt sich der Vorwurf des kantonalen ...
5.4 Sodann hat sich die Vorinstanz nicht weiter darüber ausg ...
6. Damit ergibt sich, dass das kantonale Gericht Art. 39a lit. c  ...

Bearbeitung, zuletzt am 28.03.2024, durch:
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