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Informationen zum Dokument  BGE 145 V 116  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
2. Streitig und zu prüfen ist, ob die Vivao Sympany AG dem S ...
Erwägung 3
3.1 Die obligatorische Krankenpflegeversicherung übernimmt d ...
3.2 Gemäss Art. 32 Abs. 1 KVG müssen die Leistungen nac ...
3.2.1 Wirksam ist eine medizinische Leistung, wenn sie objektiv g ...
3.2.2 Die Zweckmässigkeit setzt die Wirksamkeit der Behandlu ...
3.2.3 Die Wirtschaftlichkeit setzt die Wirksamkeit und Zweckm&aum ...
4. Streitig und zu prüfen ist die Frage, ob die Beschwerdef& ...
4.1 Die Vorinstanz erwog, aus den Spitalakten gehe hervor, dass m ...
4.2 Die Vivao Sympany AG stellt sich auf den Standpunkt, der Fall ...
4.3 Das Spital B. vertritt den Standpunkt, die Wirtschaftlichkeit ...
Erwägung 5
5.1 Rechtsprechungsgemäss ist unter dem allgemeinen Gesichts ...
5.2 Bezug nehmend auf diese Praxis vertritt die Vivao Sympany AG  ...
5.3 Wie sich aus dem Folgenden ergibt, lässt sich diese Auff ...
5.3.1 In BGE 136 V 395 ging es um den off-label-use des damals (b ...
5.3.2 Nachdem das Medikament Myozyme mit eng einschränkenden ...
5.3.3 In BGE 142 V 144 bejahte das Bundesgericht einen Anspruch a ...
5.4 Zusammenfassend ergibt sich, dass die Frage, ob ein grobes Mi ...
Erwägung 6
6.1 Im Unterschied zu den Entscheiden BGE 136 V 395 und BGE 142 V ...
6.2 Anders als die Beschwerdeführerin anzunehmen scheint, ka ...
6.3 Unbehelflich ist auch der Hinweis in der Beschwerde, wonach d ...
6.4 Bei dieser Sachlage hat das Schiedsgericht die Vivao Sympany  ...

Bearbeitung, zuletzt am 19.04.2024, durch:
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