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Informationen zum Dokument  BGE 144 V 236  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 2
2.1 Die Aufsichtsbehörde prüft im Rahmen einer generell ...
2.2 Im Verfahren der abstrakten Normenkontrolle ist zu prüfe ...
Erwägung 3
3.1 § 22 PKG ist eine Übergangs- und Schlussbestimmung. ...
Erwägung 3.2
3.2.1 Laut § 19 Abs. 1 Satz 1 der Statuten vom 3. Juni 1992, ...
3.2.2 Die Rückstellung "Teuerungsfonds" wird in Art. 9 des R ...
Erwägung 3.3
3.3.1 Es ist unbestritten, dass der Teuerungsfonds nicht unmittel ...
3.3.2 Technische Rückstellungen werden ergänzend zu den ...
Erwägung 3.4
3.4.1 Art. 91 BVG ist - in Bezug auf sein Inkrafttreten - von int ...
3.4.2 In concreto fehlt ein Revisionsausschluss hinsichtlich der  ...
3.4.3 Dass der Gruppe der - bereits bestehenden - Rentenbezü ...
3.5 Zusammenfassend steht fest, dass der Teuerungsfonds mit der n ...
Erwägung 4
4.1 Im Zentrum der Anwendung von § 22 Abs. 4 lit. b PKG steh ...
Erwägung 4.2
4.2.1 Der streitige Überschuss von über 26 Mio. Franken ...
4.2.2 Der (kantonale) Gesetzgeber hat hinsichtlich des Übers ...
4.2.3 Soweit die fraglichen Fr. 26'696'933.- letztlich in die not ...
4.3 Nachdem die rund 26,7 Mio. Franken infolge rechtskonformer Au ...

Bearbeitung, zuletzt am 25.04.2024, durch:
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