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Informationen zum Dokument  BGE 144 V 224  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
2. Streitig ist, ob das Bundesverwaltungsgericht die Stiftung A.  ...
Erwägung 3
3.1 Art. 73 IVG (in Kraft bis 31. Dezember 2007) umriss die Vorau ...
3.2 Das am 1. April 1991 in Kraft getretene Bundesgesetz vom 5. O ...
3.3 Im Bericht des Bundesrates vom 14. April 1999 über die P ...
3.4 Der Gesetzgeber hob im Rahmen der Neugestaltung des Finanzaus ...
3.5 Mit Urteil 2A.499/1999 vom 2. Mai 2000 (publiziert in: ZBl 20 ...
Erwägung 4
4.1 Ausgangspunkt jeder Auslegung bildet der Wortlaut. Vom klaren ...
4.2 Im Allgemeinen finden die beiden Kollisionsregeln, wonach das ...
Erwägung 5
5.1 Die Vorinstanz stützte sich allein auf die Bestimmungen  ...
5.2 Die Stiftung A. bringt dagegen vor, dass mit den seit 1. Janu ...
Erwägung 6
Erwägung 6.1
6.1.1 Massgebend für die Beurteilung der vorliegend strittig ...
6.1.2 Wie die Vorinstanz zutreffend festhält, stellen diese  ...
6.1.3 Daran ändert nichts, dass die Übergangsbestimmung ...
6.2 Als Zwischenergebnis ist festzuhalten, dass sich die Regelung ...
Erwägung 6.3
6.3.1 Das SuG ist als generelles Gesetz für sämtliche F ...
6.3.2 Die Übergangsbestimmungen datieren vom 6. Oktober 2006 ...
6.3.3 Nach dem Gesagten sind die Übergangsbestimmungen sowoh ...
6.3.4 Zu beachten ist weiter, dass die von der Vorinstanz erachte ...
6.3.5 Auch die Berufung des BSV auf die Botschaft des Bundesrates ...
6.3.6 Schliesslich ging das BSV selbst von der Massgeblichkeit de ...

Bearbeitung, zuletzt am 19.04.2024, durch:
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