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Informationen zum Dokument  BGE 144 V 127  Materielle Begründung

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5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 3
3.1 Streitgegenstand bildet die Frage, ob Bundesrecht verletzt wu ...
3.2 Unbestritten ist, dass angesichts der Gegebenheiten - die Bes ...
Erwägung 4
4.1 Nach Art. 1 Abs. 1 des auf der Grundlage von Art. 8 des Abkom ...
4.2 Diese neuen Verordnungen - in der seit 1. Januar 2015 geltend ...
Erwägung 4.2.1
4.2.1.1 Titel II der VO Nr. 883/2004 (Art. 11-16) enthält al ...
4.2.1.2 Bei Arbeitnehmenden und Selbstständigerwerbenden gel ...
4.2.2 Die allgemeinen Vorschriften gemäss Titel II VO Nr. 88 ...
4.2.2.1 Titel III VO Nr. 883/2004 beinhaltet Kollisionsnormen f&u ...
4.2.2.2 Art. 23 ff. VO Nr. 883/2004 regeln im Sinne der beschrieb ...
Erwägung 4.2.3
4.2.3.1 Die Anwendung der Kollisionsnormen der VO Nr. 883/2004, n ...
4.2.3.2 Bei den vorgenannten Art. 24 f. VO Nr. 883/2004 handelt e ...
4.2.4 Dem hat die Schweiz gesetzgeberisch Rechnung getragen. ...
4.2.4.1 Gemäss Art. 3 Abs. 1 KVG (in Verbindung mit Art. 1 A ...
4.2.4.2 Die Ausnahmen von der Versicherungspflicht wurden zum ein ...
5. Die Vorinstanz verneinte die Versicherungsunterstellung der Be ...
Erwägung 6
6.1 Die Beschwerdeführer bringen dagegen verschiedene Rü ...
Erwägung 6.2
6.2.1 Zunächst wird eine Verletzung von Art. 3 Abs. 1 KVG un ...
6.2.2 Dem ist mit dem BAG entgegen zu halten (vgl. Vernehmlassung ...
Erwägung 6.3
6.3.1 Die Beschwerdeführer beanstanden des Weitern eine Verl ...
6.3.2 Den Beschwerdeführern ist insoweit zuzustimmen, als si ...
6.3.2.1 Dass die endgültige Kostentragungspflicht im Rente z ...
6.3.2.2 Diese Sichtweise wird auch in der Literatur einhellig get ...
6.3.2.3 Nach den Ausführungen des BAG wird diese Lesart auch ...
6.3.2.4 Ebenso wenig kommt schliesslich - entgegen der Darstellun ...
6.4 Damit steht fest, dass die Beschwerdeführer nicht der Kr ...

Bearbeitung, zuletzt am 18.04.2024, durch:
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