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Informationen zum Dokument  BGE 144 V 35  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 4
4.1 Familienzulagen sind einmalige oder periodische Geldleistunge ...
4.2 Es steht fest und ist unbestritten, dass der Beschwerdegegner ...
Erwägung 5
5.1 Anspruchsberechtigte Personen, die aufgrund eines Gerichtsurt ...
5.2 Umstritten ist, ob die Beschwerdeführerin unter diesen U ...
5.2.1 Das kantonale Gericht ist der Ansicht, diese Frage kön ...
5.2.2 Dagegen wendet die Beschwerdeführerin ein, unabhä ...
5.2.3 Auch das BSV vertritt den Standpunkt, die FAK habe lediglic ...
5.2.4 Der Beschwerdegegner weist letztinstanzlich darauf hin, das ...
5.2.5 Die Mutter der Kinder macht im Wesentlichen geltend, dass s ...
Erwägung 5.3
5.3.1 Art. 8 FamZG galt als lex specialis mit Vorrang vor dem ZGB ...
5.3.2 Nach Art. 20 Abs. 1 ATSG können Geldleistungen ganz od ...
5.3.2.1 Art. 9 Abs. 1 FamZG bezieht sich - anders als Art. 20 ATS ...
5.3.2.2 Zu der Drittauszahlungsregelung in Art. 9 Abs. 1 FamZG ex ...
6. Zusammenfassend durfte die Familienausgleichskasse im vorliege ...

Bearbeitung, zuletzt am 27.04.2024, durch:
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