VerfassungsgeschichteVerfassungsvergleichVerfassungsrechtRechtsphilosophie
ÜbersichtWho-is-WhoBundesgerichtBundesverfassungsgerichtVolltextsuche...

Informationen zum Dokument  BGE 143 V 241  Materielle Begründung

1. Bearbeitung
    Texterfassung:  [nicht verfügbar]
    Formatierung:  [nicht verfügbar]
    Revision:  [nicht verfügbar]

2. Abruf & Rang

3. Zitiert durch:

4. Zitiert selbst:

5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

    [nicht verfügbar]
7. Markierte Gliederung:

Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 2
2.1 Streitig und zu prüfen ist, ob die Beschwerdeführer ...
Erwägung 2.2
2.2.1 Nach Art. 20 Abs. 1 ATSG können Geldleistungen ganz od ...
2.2.2 Unrechtmässig bezogene Leistungen sind sodann zurü ...
Erwägung 3
3.1 Das kantonale Gericht erwog, mit Scheidungsurteil des damalig ...
3.2 Die Beschwerdeführerin wendet dagegen ein, die Rechtsgru ...
Erwägung 4
4.1 Zunächst ist die Rückerstattungspflicht der Beschwe ...
4.2 Die Invalidenrente des ehemaligen Ehemannes wurde rechtskr&au ...
4.3 Die Auszahlung der Invalidenrente in der Höhe von Fr. 43 ...
4.4 Unbestritten ist, dass eine Drittauszahlung an die unterst&uu ...
4.5 Weiter wurde mit der Anordnung im Scheidungsurteil kein eigen ...
Erwägung 4.6
4.6.1 Hieraus ergibt sich, dass durch die Anordnung im Scheidungs ...
4.6.2 Wie die Vorinstanz feststellte, unterliess es die IV-Stelle ...
Erwägung 5
5.1 Weiter wird die Rückforderung der Kinderrente als unrech ...
5.2 Entgegen der Ansicht der Beschwerdeführerin ist sie eben ...

Bearbeitung, zuletzt am 20.04.2024, durch:
© 1994-2024 Das Fallrecht (DFR).