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Informationen zum Dokument  BGE 143 V 200  Materielle Begründung

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6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
2. Zu prüfen ist, ob die Pensionskasse infolge Auflösun ...
2.1 Gemäss Art. 53b Abs. 1 BVG regeln die Vorsorgeeinrichtun ...
2.2 Das ab 1. Juni 2009 geltende Reglement Teilliquidation der Pe ...
3. Die Pensionskasse bestreitet zunächst eine gültige A ...
3.1 Es steht für das Bundesgericht verbindlich (vgl. nicht p ...
3.2 Aus dem - auch von der Pensionskasse zitierten - Urteil 2A.42 ...
3.3 Nach dem Gesagten steht fest, dass mit dem Eintritt sämt ...
4. Streitig ist sodann, ob die Pensionskasse den gesetzlichen Tat ...
4.1 Anders als die Beschwerdegegner glauben zu machen versuchen,  ...
Erwägung 4.2
4.2.1 Die Vorinstanz erblickt im blossen Abstellen auf die Anzahl ...
4.2.2 Bei Gemeinschaftseinrichtungen rechtfertigen regelmäss ...
4.2.3 Hinter den Teilliquidationsbestimmungen von Art. 53b und 53 ...
4.3 Bei dieser Sach- und Rechtslage erweist sich das von der Pens ...
5. Eine andere Frage ist diejenige nach den Folgen, die sich aus  ...
5.1 Die Genehmigung des Teilliquidationsreglements durch die zust ...
Erwägung 5.2
5.2.1 Mit der Nichtanwendung von Ziff. 3.2 des Teilliquidationsre ...
5.2.2 Es steht fest, dass der Anschlussvertrag aufgelöst (vg ...
5.2.3 Inwieweit die Aufsichtsbehörde im Genehmigungsverfahre ...
5.3 Die vorinstanzliche Rückweisung der Sache an die BVS, da ...

Bearbeitung, zuletzt am 19.04.2024, durch:
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