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Informationen zum Dokument  BGE 142 V 358  Materielle Begründung

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6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 3
3.1 Streitig und zu prüfen ist, ob die Helvetia von der Bafi ...
3.2 Dabei steht fest, dass die Helvetia bis zum Ausscheiden des V ...
Erwägung 4
4.1 Die Vorinstanz erwog, hinsichtlich der streitigen Rücker ...
4.2 Nach Auffassung der Helvetia bedarf die Frage, welche Partei  ...
4.3 Die Bafidia stellt sich auf den Standpunkt, die Vorsorgeeinri ...
4.4 A. bringt vor, er sei im Vertrauen auf die seit 2008 ausgeste ...
Erwägung 5
5.1 Mit den Beiträgen, welche im Rahmen der beruflichen Vors ...
5.2 Versicherte, welche eine Vorsorgeeinrichtung verlassen, bevor ...
5.3 Die in E. 5.2 dargelegten Bestimmungen zeigen auf, dass die & ...
5.4 Ist die Austrittsleistung nach Art. 3 Abs. 1 FZG durch die bi ...
5.5 Zu Unrecht stützt sich die Vorinstanz des Weitern auf BG ...
5.6 Nach dem Gesagten steht fest, dass sich die Frage der Passivl ...
Erwägung 6
6.1 Der Rückerstattungspflicht unterliegen zu Unrecht - d.h. ...
6.2 Die Bestimmung des Art. 35a BVG ist gegenüber anderen R& ...
6.3 Freizügigkeitsleistungen dienen der Erhaltung des Vorsor ...
6.4 Rückerstattungspflichtig gemäss Art. 35a Abs. 1 BVG ...
6.5 Eine Anwendung dieser Grundsätze auf den hier zu beurtei ...
Erwägung 7
7.1 Gemäss Art. 35a Abs. 2 Satz 1 BVG verjährt der R&uu ...
7.2 Zu welchem Zeitpunkt die Vorsorgeeinrichtung Kenntnis vom R&u ...
7.3 Zusammenfassend ergibt sich, dass die von der Helvetia gegen  ...

Bearbeitung, zuletzt am 20.04.2024, durch:
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