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Informationen zum Dokument  BGE 142 V 299  Materielle Begründung

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6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
2. Zu prüfen ist, ob Vorinstanz und Beschwerdegegnerin zu Re ...
Erwägung 3
3.1 Die jährliche Ergänzungsleistung entspricht dem Bet ...
3.2 Gemäss dem mit Verordnungsänderung vom 26. November ...
3.2.1 Dennoch führt das gemeinsame Wohnen auch nach Inkraftt ...
3.2.2 Ausnahmen sind jedenfalls dann zuzulassen, wenn das (unentg ...
Erwägung 4
4.1 Das kantonale Gericht hat zusammenfassend erwogen, die indire ...
4.2 Die Beschwerdeführenden bringen dagegen im Wesentlichen  ...
5. Nachfolgend ist durch Auslegung zu ermitteln, ob der Normsinn  ...
5.1 Das Gesetz muss in erster Linie aus sich selbst heraus, das h ...
Erwägung 5.2
5.2.1 Gemäss dem Wortlaut von Art. 16c Abs. 1 ELV, welche Be ...
5.2.2 In Bezug auf das teleologische Element des Auslegungsprozes ...
5.2.3 Was das historische/geltungszeitliche Auslegungselement anb ...
5.3 Zusammenfassend ist ein Absehen von der in Art. 16c Abs. 1 un ...
Erwägung 6
6.1 Auch letztinstanzlich bringen die Beschwerdeführenden so ...
6.2 Es kann diesbezüglich vollumfänglich auf die Erw&au ...

Bearbeitung, zuletzt am 19.04.2024, durch:
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