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Informationen zum Dokument  BGE 142 V 239  Materielle Begründung

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5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 2
2.1 Vorsorgeeinrichtungen werden von einer paritätischen Ver ...
2.2 Die Versicherungskommission ist das paritätische Organ d ...
Erwägung 3
3.1 In concreto bildet die Berufung durch die betroffenen Gewerks ...
3.2 Prüfungsinhalt des Prüfungsbefundes vom 26. Mä ...
3.3 Soweit die Beschwerdeführerin meint, die Aufsichtsbeh&ou ...
3.4 Das Vorbringen der Beschwerdeführerin, die Arbeitnehmerv ...
3.5 Zusammengefasst ist die vorinstanzliche Feststellung, dass ke ...
Erwägung 4
4.1 Die BBSA bestreitet nicht, dass gemäss Art. 51 Abs. 3 BV ...
4.2 Schon in der Botschaft vom 1. März 2000 zur 1. BVG-Revis ...
4.3 Daraus folgt, dass das aktive Wahlrecht von Arbeitnehmern und ...
4.4 Wie die Vorinstanz für das Bundesgericht verbindlich fes ...
4.5 Nach dem Gesagten verletzt Art. 2.4 des Organisations- und Wa ...

Bearbeitung, zuletzt am 20.04.2024, durch:
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