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Informationen zum Dokument  BGE 142 V 94  Materielle Begründung

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6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 1
1.1 Die Restfinanzierung im Bereich der Pflegekosten betrifft ein ...
1.2 Für die Zuteilung eines Geschäfts an eine Abteilung ...
1.3 Mit der Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenhe ...
2. Streitig ist der Restfinanzierungsbeitrag der Beschwerdegegner ...
2.1 Die Vorinstanz legte die Rechtsgrundlagen für die Restfi ...
2.2 Die Beschwerdeführerin rügt, wie bereits im vorinst ...
Erwägung 3
3.1 Seit Inkrafttreten der Neuordnung der Pflegefinanzierung am 1 ...
3.2 Bislang fehlt eine genauere bundesrechtliche Regelung der Res ...
3.3 Ein im Auftrag der beiden Kommissionen für soziale Siche ...
Erwägung 4
4.1 Im Kanton Luzern ist die Finanzierung der Pflegeleistungen ge ...
4.2 In § 4 der Verordnung des Kantons Luzern vom 30. Novembe ...
Erwägung 5
5.1 Soweit die Beschwerdeführerin eine Verletzung ihrer Wirt ...
5.2 Der Einwand, die Vorinstanz habe in Verletzung von Art. 25a K ...
5.3 Die Vollkosten des Spitex-Vereins Nottwil/Buttisholz sind, wi ...
6. Die Vorgaben der Restfinanzierung der öffentlichen Hand g ...

Bearbeitung, zuletzt am 20.04.2024, durch:
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