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Informationen zum Dokument  BGE 141 V 509  Materielle Begründung

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5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
2. Die Beschwerdeführerin beantragt im Hauptstandpunkt die F ...
Erwägung 3
3.1 Die Beschwerdeführerin ist eine Einrichtung, die nach ih ...
3.2 Art. 6 Abs. 2 lit. c AVSFV überträgt dem Aufsichtsr ...
4. Die Aufsichtsbehörde setzte in Anwendung des Gebühre ...
5. Die Beschwerdeführerin bestreitet wie schon im vorinstanz ...
5.1 Die Vorinstanz hat das Erfordernis der Dringlichkeit für ...
5.2 Andere Gründe, welche den Erlass der AVSFV durch den Reg ...
6. Weiter bringt die Beschwerdeführerin vor, bei der fraglic ...
6.1 Die Vorinstanz hat zu den im Wesentlichen nämlichen Vorb ...
6.2 Die Vorinstanz hat somit, entgegen den Vorbringen in der Besc ...
7. Schliesslich rügt die Beschwerdeführerin, die vom Re ...
Erwägung 7.1
7.1.1 Die Verpflichtung zu einer öffentlichrechtlichen Geldl ...
7.1.2 Das Kostendeckungsprinzip gilt für kostenabhängig ...
7.2 Die Vorinstanz hat sich nicht dazu geäussert, ob die AVS ...
Erwägung 7.3
7.3.1 Art. 3 Abs. 1 AVSFV umschreibt den Kreis der Abgabepflichti ...
7.3.2 Unter dem Gesichtspunkt des Kostendeckungsprinzips ist zu b ...
7.4 Im dargelegten Sinne wird die Aufsichtsbehörde den varia ...

Bearbeitung, zuletzt am 29.03.2024, durch:
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