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Informationen zum Dokument  BGE 141 V 281  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 1
1.1 Das kantonale Gericht würdigte das medizinische Dossier  ...
1.2 Zu beurteilen ist die häufige Fallkonstellation eines Sc ...
Erwägung 2
2.1 Ausgangspunkt der Anspruchsprüfung nach Art. 4 Abs. 1 IV ...
2.1.1 Die Sachverständigen sollen die Diagnose einer anhalte ...
2.1.2 Die gutachtlichen Ausführungen zur Diagnose sind nicht ...
2.2 Die auf die Begrifflichkeit des medizinischen Klassifikations ...
2.2.1 Danach liegt regelmässig keine versicherte Gesundheits ...
2.2.2 Besteht im Einzelfall Klarheit darüber, dass solche Au ...
Erwägung 3
3.1 Auf der zweiten Ebene der Anspruchsprüfung wird die Arbe ...
3.2 Mit BGE 130 V 352 E. 2.2.2 S. 353 legte das Bundesgericht die ...
Erwägung 3.3
3.3.1 Seit BGE 131 V 49 E. 1.2 S. 50 geht die Rechtsprechung ausd ...
3.3.2 Die juristische Lehre ging zunächst von einer Tatsache ...
3.3.3 Das Bundesgericht hat sich zur Rechtsnatur der Vermutung ni ...
3.4 Anhand der aktuellen medizinischen Erkenntnisse über psy ...
Erwägung 3.4.1
3.4.1.1 In der Zeit vor BGE 130 V 352 akzeptierten die rechtsanwe ...
3.4.1.2 Später griff das Bundesgericht Lehrmeinungen auf, we ...
3.4.2 Indessen steht die Überwindbarkeitsvermutung in zweifa ...
3.4.2.1 Zunächst führt die darin angelegte Konzentratio ...
3.4.2.2 Der Untersuchungsgrundsatz (Art. 43 Abs. 1 und Art. 61 li ...
3.5 Die angeführten Überlegungen betreffen ernsthafte s ...
3.6 Daraus ergibt sich in methodischer Hinsicht Folgendes: Die Fr ...
Erwägung 3.7
3.7.1 Zu betonen ist, dass die Aufgabe der Überwindbarkeitsv ...
3.7.2 Des Weitern bringt diese Änderung der Rechtsprechung k ...
3.7.3 Arbeits- resp. Erwerbsunfähigkeit ist in allen Fä ...
4. Zu klären bleiben die Auswirkungen der Praxisänderun ...
Erwägung 4.1
4.1.1 Nach Aufgabe des Konzepts der Vermutung konzentriert sich d ...
4.1.2 Die bisherige Bezeichnung "Kriterien" legt nahe, es handle  ...
4.1.3 Die im Regelfall beachtlichen Standardindikatoren könn ...
4.2 Das Gesagte und noch Auszuführende gilt für die anh ...
4.3 Auf den funktionellen Schweregrad bezogene Indikatoren bilden ...
4.3.1 Zum Komplex Gesundheitsschädigung drängen sich fo ...
4.3.1.1 Als erster Indikator zu nennen ist die Ausprägung de ...
4.3.1.2 Behandlungserfolg oder -resistenz, also Verlauf und A ...
4.3.1.3 Die bisherige Rechtsprechung hat der psychiatrischen Komo ...
4.3.2 Mit dem schon mehrfach erwähnten stärkeren Einbez ...
4.3.3 Neben den Komplexen "Gesundheitsschädigung" und "Pers& ...
4.4 Beweisrechtlich entscheidend ist der Aspekt der Konsistenz (K ...
4.4.1 Der Indikator einer gleichmässigen Einschränkung  ...
4.4.2 Die Inanspruchnahme von therapeutischen Optionen, das heiss ...
5. Der dargestellte Prüfungsraster ist rechtlicher Natur. Es ...
Erwägung 5.1
5.1.1 Die bundesgerichtliche Rechtsprechung hat ursprünglich ...
5.1.2 Der rechtliche Anforderungskatalog beschränkt sich auf ...
Erwägung 5.2
5.2.1 Über das Zusammenwirken von Recht und Medizin bei der  ...
5.2.2 In diesem Sinne lautet die normativ bestimmte Gutachterfrag ...
5.2.3 Jedenfalls in der Invalidenversicherung tragen Recht und Me ...
6. Zusammenfassend ergibt sich, dass die Invaliditätsbemessu ...
7. Nach den dargelegten Anpassungen im Prüfungsprogramm stel ...
8. In intertemporalrechtlicher Hinsicht ist sinngemäss wie i ...
9. Die Beschwerdeführerin beantragt, bei der Schweizerischen ...
Erwägung 10.1
Erwägung 11

Bearbeitung, zuletzt am 19.04.2024, durch:
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