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Informationen zum Dokument  BGE 141 V 206  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 1
1.1 Das Bundesgericht prüft in Bezug auf das vorinstanzliche ...
1.2 Das Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau als Schiedsgericht ...
Erwägung 1.3
1.3.1 Es steht fest, dass es sich bei der streitbetroffenen Leist ...
1.3.2 Entgegen der Auffassung der Beschwerdeführerin bildete ...
Erwägung 2
Erwägung 2.1
2.1.1 Die versicherte Person kann für die stationäre Be ...
2.1.2 Für die Vergütung der stationären Behandlung ...
2.2 Die Vorinstanz ist der Auffassung, dass für den Aufentha ...
2.3 Die Beschwerdeführerin macht geltend, die ausserkantonal ...
Erwägung 3
3.1 Bis zum 31. Dezember 2008 resp. 31. Dezember 2011 galt fü ...
3.2 Ausgangspunkt jeder Auslegung bildet der Wortlaut der massgeb ...
Erwägung 3.3
3.3.1 Im Wortlaut von Art. 41 Abs. 1bis KVG (E. 2.1.1) wird wie b ...
3.3.2 Mit der KVG-Revision zur Spitalfinanzierung wurde der Syste ...
3.3.3 In systematischer Hinsicht macht die Beschwerdeführeri ...
3.3.4 In Gesamtwürdigung der dargelegten Gesichtspunkte ist  ...
3.4 Sodann macht die Beschwerdeführerin geltend, die ausserk ...
3.5 Schliesslich wird in der Beschwerde auch nicht (substanziiert ...

Bearbeitung, zuletzt am 18.04.2024, durch:
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