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Informationen zum Dokument  BGE 141 V 162  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
2. Die Vorinstanz ist der Auffassung, das Risiko "Alter" habe sic ...
Erwägung 3
Erwägung 3.1
3.1.1 Bei der Vorsorgestiftung handelt es sich um eine im Registe ...
3.1.2 In concreto bildet ein Anspruch gegenüber der Vorsorge ...
Erwägung 3.2
3.2.1 Männer, die das 65. Altersjahr zurückgelegt haben ...
3.2.2 Das Rücktrittsalter wird am Monatsersten nach Vollendu ...
Erwägung 3.3
3.3.1 Die Auslegung des Vorsorgevertrags mit einer privatrechtlic ...
3.3.2 Das Bundesgericht prüft die Auslegung nach dem Vertrau ...
Erwägung 4
4.1 Es steht fest, dass der Beschwerdeführer die Erwerbst&au ...
4.2 Aus Art. 19 Abs. 4 Reglement (E. 3.2.2) ergibt sich klar, das ...
Erwägung 4.3
4.3.1 An diesem (Zwischen-)Ergebnis ändern die Leistungen de ...
4.3.2 Die Überbrückungsrenten (vgl. Art. 14 GAV FAR) k& ...
4.3.3 Dass der Bezug einer Überbrückungsrente von der S ...
4.3.4 Die Vertragspartner des GAV FAR gehen prinzipiell von einem ...
4.4 Nachdem der Anspruch auf Altersleistungen im Grundsatz festst ...
Erwägung 4.5
4.5.1 Es ist nicht ersichtlich und der Beschwerdeführer mach ...
4.5.2 Die gesetzlichen Bestimmungen, namentlich Art. 37 Abs. 2 BV ...
5. Im Berufsvorsorgerecht werden sowohl im Leistungs- wie auch im ...

Bearbeitung, zuletzt am 25.04.2024, durch:
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