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Informationen zum Dokument  BGE 141 V 119  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
3. Der Beschwerdeführer wird - gleich wie die M. AG (vgl. BG ...
3.1 Für die Geschäftsorganisation der Stiftung war der  ...
3.2 Mit BGE 141 V 112 E. 5.2.2 S. 116 vom heutigen Tag bestä ...
3.3 Der Beschwerdeführer selber stand in keinem Vertragsverh ...
3.4 Der Haftungsdurchgriff ist nach Schweizer Recht ein Anwendung ...
3.5 Nach dem Gesagten hat der Beschwerdeführer selber keine  ...

Bearbeitung, zuletzt am 26.04.2024, durch:
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