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Informationen zum Dokument  BGE 141 V 51  Materielle Begründung

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6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 3
Erwägung 3.1
3.1.1 Nach Art. 52 BVG in der bis Ende Dezember 2004 gültige ...
3.1.2 Art. 52 Abs. 1 BVG, dessen Anwendungsbereich sich auch auf  ...
Erwägung 3.2
3.2.1 Gemäss Art. 56a Abs. 1 BVG, ebenfalls in der bis Ende  ...
3.2.2 Im Rahmen der 1. BVG-Revision erfuhr Art. 56a Abs. 1 BVG -  ...
3.2.3 Zur Neureglung von Art. 56a BVG auf das Jahr 2005 wurde kei ...
3.3 Art. 52 Abs. 1 und Art. 56a Abs. 1 BVG haben wohl zwei versch ...
4. Die Vorinstanz hat für das Bundesgericht verbindlich und  ...
5. Was den Schaden betrifft, so hat das kantonale Gericht erwogen ...
Erwägung 6
6.1 Hinsichtlich der stiftungsrätlichen Sorgfaltspflicht hat ...
6.2 Die Beklagten 5-8 sind erst in einem späteren Zeitpunkt  ...
6.2.1 Für die Geschäftsorganisation der Stiftung war de ...
6.2.2 Dem Beschwerdeführer war bekannt, dass die Stiftung di ...
6.2.3 Bei dieser - von der Vorinstanz festgestellten und für ...
6.3 Dem Beschwerdeführer wird im Weiteren vorgeworfen, mit d ...
6.3.1 Die Übertragung von Fr. 1'200'000.- an die X. AG basie ...
6.3.2 Es trifft wohl zu, dass der Mittelabfluss (von Fr. 1'200'00 ...
7. Vor dem Hintergrund des in E. 6 Gesagten stellt die Passivit&a ...
Erwägung 8
8.1 Zwischen der pflichtwidrigen Handlung und dem eingetretenen E ...
8.2 Der Beschwerdeführer vertritt die Auffassung, die Vorins ...
8.3 Eine Haftungsbeschränkung wegen mitwirkenden Drittversch ...
9. Zusammenfassend sind sämtliche Haftungsvoraussetzungen vo ...
9.1 Die Personen, für welche die Haftungsvoraussetzungen von ...
9.2 Die mit Art. 759 Abs. 1 OR eingeführte differenzierte So ...
9.3 Die Vorinstanz beziffert den Schaden, für den der Beschw ...

Bearbeitung, zuletzt am 19.04.2024, durch:
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