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Informationen zum Dokument  BGE 141 V 37  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 2
2.1 Das Ereignis vom 15. Februar 2014 ist unstreitig als Nichtber ...
2.2 Die Vorinstanz hat die Regelung, wonach bei Nichtberufsunf&au ...
2.3 Lehre und Rechtsprechung unterscheiden zwischen absoluten und ...
Erwägung 3
3.1 Das kantonale Gericht hat ausgeführt, der Versicherte ha ...
3.2 Demgegenüber macht die SUVA geltend, Sprünge auf ei ...
Erwägung 4
4.1 Als absolutes Wagnis galten nach der Rechtsprechung des Bunde ...
4.2 Wie die Vorinstanz richtig ausgeführt hat, ist ein absol ...
4.3 Beim "Dirt-Biken" handelt es sich um eine Variante des Radspo ...
4.4 Sprünge mit einem Bike in grösserer Höhe berge ...
4.5 Die Vorinstanz hat das "Dirt-Biken" insbesondere mit dem Snow ...
4.6 Zusammenfassend ist festzuhalten, dass auch das bloss hobbym& ...
4.7 Ist das erhebliche Gefahrenpotenzial nicht auf ein vernü ...
5. Der Versicherte hat seine Sprünge, die zum Unfall gef&uum ...

Bearbeitung, zuletzt am 26.04.2024, durch:
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