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Informationen zum Dokument  BGE 140 V 563  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 2
2.1 Streitig ist die interkantonale Zuständigkeit für d ...
2.2 Zweck des Bundesgesetzes vom 13. Juni 2008 über die Neuo ...
Erwägung 3
3.1 Die Vorinstanz erwog, Art. 25a Abs. 5 Satz 2 KVG sei in dem S ...
3.2 Die Beschwerde führende Einwohnergemeinde rügt in v ...
3.3 Die Vorinstanz stellt sich in ihrer Vernehmlassung auf den St ...
3.4 Die Erbengemeinschaft bringt vor, es bestünden keine Hin ...
Erwägung 4
4.1 Der Bundesgesetzgeber verzichtete darauf, das ATSG auf die Pf ...
4.2 Der Kanton Obwalden sah sich bei der Umsetzung der Neuregelun ...
5. Zu prüfen bleibt, ob das kantonale Gericht bundesrechtsko ...
5.1 Bundesrechtlich ist für die Vergütung von Kosten de ...
5.2 Sowohl die Finanzierungszuständigkeit des Standort- wie  ...
5.3 Auf Bundesebene haben in den letzten Jahren zahlreiche parlam ...
Erwägung 5.4
5.4.1 Die hier strittigen (Rest-)Kosten sind zwischen 1. Januar 2 ...
5.4.2 Das Reglement der Beschwerdeführerin, welches die Aufn ...

Bearbeitung, zuletzt am 19.04.2024, durch:
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