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Informationen zum Dokument  BGE 140 V 499  Materielle Begründung

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6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
3. Streitig und zu prüfen ist, ob der Kanton Schwyz als Heim ...
4. Der Bedürftige hat seinen Wohnsitz nach dem Zuständi ...
4.1 Das kantonale Gericht hat als Erstes auf die Regelung gem&aum ...
Erwägung 4.2
4.2.1 Die Vorinstanz hat erwogen, A. sei bei der Rückkehr in ...
4.2.2 Gemäss Art. 24 Abs. 2 ZGB gilt der Aufenthaltsort als  ...
4.3 Mithin steht fest, dass A. im Kanton Luzern keinen Unterst&uu ...
5. Der Kanton Schwyz wendet weiter ein, die zuständigen Beh& ...
5.1 Gemäss Art. 15 ZUG hat der Heimatkanton dem Aufenthaltsk ...
5.2 Der Beschwerdegegner macht hiezu vorerst geltend, er sei, da  ...
5.3 A. hat sich nun aber unbestrittenermassen nicht in einer nach ...
5.3.1 Gemäss Art. 2 IFEG gewährleistet jeder Kanton, da ...
5.3.2 Aus dem Gesagten erhellt einerseits, dass die Kantone f&uum ...

Bearbeitung, zuletzt am 26.04.2024, durch:
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