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Informationen zum Dokument  BGE 140 V 476  Materielle Begründung

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Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
2. Strittig und zu prüfen ist zunächst, ob die beschwer ...
2.1 Die am Recht stehende Freizügigkeitseinrichtung füh ...
Erwägung 2.2
2.2.1 Nach dem Austritt aus einer Vorsorgeeinrichtung wird der Vo ...
2.2.2 Das kantonale Gericht erkannte, beim fraglichen Freizü ...
2.2.3 Kennzeichnend für eine anlagegebundene Sparlösung ...
2.2.4 Ihrem Standpunkt, bei der hier fraglichen Variante einer "k ...
2.2.5 Nach dem Gesagten war die strittige Kürzung jedenfalls ...
3. Die Beschwerde des Bundesamtes richtet sich einzig gegen die v ...
3.1 Das FZG regelt nur die Übertragung von Freizügigkei ...
3.2 Das Bundesamt macht geltend, nach dem klaren Wortlaut des Abk ...
3.3 Die Auffassung des BSV wird durch eine Auslegung von Ziff. 20 ...
3.3.1 Die Auslegung eines Staatsvertrags geht in erster Linie vom ...
3.3.2 Nach dem Wortlaut von Ziff. 20 (erster Satz) ist für d ...
3.3.3 Fraglich ist allenfalls, wie der Passus in der Botschaft (B ...

Bearbeitung, zuletzt am 26.04.2024, durch:
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